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Mythen aufgedeckt: Können EU-Unternehmen US-Cloud-Dienste nutzen und dennoch DSGVO-konform bleiben?
January 1st, 2025 by Marcin Rabiej

Mythen aufgedeckt: Können EU-Unternehmen US-Cloud-Dienste nutzen und dennoch DSGVO-konform bleiben?
Seit Jahren hält sich in europäischen Geschäftskreisen hartnäckig der Mythos: „Wenn Sie Daten in den USA speichern oder verarbeiten, verstoßen Sie automatisch gegen die DSGVO.“
Diese Aussage ist falsch — und gefährlich vereinfacht. Lassen Sie uns aufschlüsseln, was das Gesetz tatsächlich sagt und warum Tausende europäischer Unternehmen täglich sicher amerikanische Cloud-Anbieter nutzen.
Mythos 1: „Die DSGVO verbietet Datenübertragungen in die USA.“
Realität: Die DSGVO verbietet keine Übertragungen außerhalb der EU — sie reguliert sie.
Die Artikel 44–50 der Verordnung beschreiben, wie Daten legal in Drittländer fließen können. Die Hauptanforderung ist, dass personenbezogene Daten nach der Übertragung gleichermaßen geschützt bleiben.
Es gibt mehrere rechtliche Mechanismen, um dies zu erreichen:
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Angemessenheitsbeschluss: Die Europäische Kommission kann erklären, dass ein Land ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet.
✅ Im Jahr 2023 erhielt der EU–US Data Privacy Framework (DPF) Angemessenheitsstatus für US-Unternehmen, die darunter zertifiziert sind. -
Standardvertragsklauseln (SCCs): Dies sind von der EU genehmigte vertragliche Verpflichtungen, die DSGVO-Schutzmaßnahmen auch ohne Angemessenheit sicherstellen. Die meisten großen US-Cloud-Anbieter, wie AWS, Microsoft und Google, beinhalten SCCs standardmäßig in ihren Datenverarbeitungsvereinbarungen.
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Verbindliche Unternehmensregeln (BCRs): Diese werden hauptsächlich von großen multinationalen Unternehmen verwendet und sind interne Verhaltenskodizes, die von Datenschutzbehörden genehmigt sind.
Wenn Ihr Anbieter also unter dem DPF zertifiziert ist oder SCCs enthält, ist Ihre Übertragung legal — vorausgesetzt, Sie haben eine Transferfolgenabschätzung (TIA) durchgeführt, um das Risiko des Zugriffs durch die US-Regierung zu bewerten.
Mythos 2: „US-Behörden können nach Belieben auf alle EU-Daten zugreifen.“
Realität: Der Zugriff durch US-Geheimdienste ist nicht uneingeschränkt, und die DSGVO-Konformität dreht sich um Risikobewertung, nicht um Risikobeseitigung.
Unter dem neuen DPF wurden die US-Überwachungsgesetze geändert, um Verhältnismäßigkeits- und Rechtsbehelfsmechanismen hinzuzufügen. EU-Bürger können sich nun an ein neues Data Protection Review Court wenden, wenn sie unrechtmäßigen Zugriff vermuten.
Für die meisten europäischen KMUs, die Standard-Business-Cloud-Tools (CRM, E-Mail, Analytik) verwenden, ist das tatsächliche Risiko eines unverhältnismäßigen Zugriffs minimal — und weit geringer, als viele lokale Missverständnisse vermuten lassen.
Mythos 3: „Um konform zu sein, müssen Sie Daten nur in der EU hosten.“
Realität: Die DSGVO erfordert keine Datenlokalisierung. Die Verordnung ist technologieneutral und konzentriert sich auf Schutz, nicht Geografie.
Wichtig ist:
- Sie haben eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung (Artikel 6).
- Sie wählen Auftragsverarbeiter, die ausreichende Garantien bieten (Artikel 28).
- Sie haben geeignete Übertragungssicherungen (Artikel 46).
Viele in der EU ansässige Anbieter verkaufen einfach US-Infrastruktur weiter, während sie „nur EU-Hosting“ behaupten. Der Unterschied in der Konformität liegt nicht in den GPS-Koordinaten der Daten, sondern in den rechtlichen Kontrollen und der Transparenz, die Sie umsetzen.
Was sollten EU-Unternehmen also tun?
- Zertifizierungen überprüfen. Prüfen Sie, ob Ihr US-Anbieter an der Data Privacy Framework-Liste teilnimmt.
- Verträge überprüfen. Stellen Sie sicher, dass SCCs oder DPF-Klauseln in der DPA enthalten sind.
- Ihre TIA dokumentieren. Halten Sie eine einfache Risikobewertung bereit.
- Verschlüsselung und Zugriffskontrollen anwenden. Technische Schutzmaßnahmen stärken Ihre Konformitätshaltung.
- Transparenz wahren. Informieren Sie die Nutzer, wo ihre Daten verarbeitet werden und warum.
Fazit
Die DSGVO-Konformität dreht sich um Verantwortlichkeit, nicht um Nationalismus.
EU-Unternehmen können absolut US-Dienste nutzen — einschließlich KI-Plattformen, CRMs und Cloud-Hosting — vorausgesetzt, sie befolgen den rechtlichen Rahmen und wenden die gebotene Sorgfalt an.
Der Mythos, dass „US-Server = DSGVO-Verstoß“ ist nicht nur veraltet, sondern schädlich, da er Innovation und globale Zusammenarbeit behindert.
Mit den richtigen Schutzmaßnahmen bleiben transatlantische Datenflüsse vollkommen legal, praktisch und datenschutzfreundlich.


